Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Vorteil an der BAFA-Förderung ist, dass diese größtenteils unabhängig vom restlichen Gebäude ist. Man könnte beispielsweise das Dach sanieren und würde für diese Sanierung eine Förderung von 15 % bekommen (+5 % iSfp-Bonus möglich), unabhängig von der restlichen Qualität des Gebäudes.
Die förderfähigen Investitionskosten betragen 30.000 €/Wohneinheit pro Kalenderjahr (Ist ein iSfp vorhanden sind es sogar 60.000€/Wohneinheit), bei einer Dachsanierung eines Einfamilienhauses, welche zu 20 % gefördert wird, würde man also maximal 12.000 € Zuschuss bekommen.
Die KfW-Bank ist ab dem Jahr 2024 für die Förderung des Heizungsaustausches zuständig, Hier beginnt es mit einer Basis-Förderung von 30%, hinzu können beispielswiese ein 20 % Geschwindigkeitsbonus oder ein 30% Einkommensbonus kommen (für selbstnutzende Hauseigentümer). Die maximale Förderung für den Heizungsaustausch liegt bei 70%.
Die förderfähigen Investitionskosten betragen 30.000€ bei der ersten Wohneinheit ( + jeweils 15.000€ für die Wohneinheiten 2 - 6 und + je 8.000€ ab der 7.Wohneinheit), so dass eine maximale Förderung von 21.000€ erreicht werden kann.
Zudem soll es ab Mitte des Jahres die Möglichkeit geben, einen zusätzlichen Ergänzungskredit für die gepalten Einzelmaßnahme zu bekommen, welcher auf 120.000€ pro Wohneinheit begrenz sein soll. Dieser Kredit soll nach Antragsstellung einer BEG EM - Einzelmaßnahme über die Hausbank beantragt werden.
Unten angehängt, die aktuelle Förderübersicht der BAFA/KfW für das Jahr 2024
Grundsätzlich ist es sinnvoll das Gebäude einmal komplett zu betrachten und im Zuge einer Energieberatung oder über die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes festzustellen, wo die Schwachstellen des Gebäudes liegen.
Was ein individueller Sanierungsfahrplan überhaupt ist, könnt Ihr hier lesen.
Die KfW-Bank fördert mit Ihren KfW-Kredit 261, ihre Sanierung zum Effizienzhaus. Hier gibt es einen günstigen Zinssatz sowie eine Tilgungszuschuss, die Höhe des Tilgungszuschusses richtet sich nach der erreichten Effizienzhausstufe des Gebäudes.
Beginnend bei KfW 85, mit einem Tilgungszuschuss von 5%, bis hin zu KfW 40 EE + WPB-Bonus, mit einem Tilgungszuschuss von 35%.
Was ist ein WPB-Bonus? Als WPB gelten sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude, die hinsichtlich des energetischen Sanierungszustandes zu den schlechtesten 25 % der Gebäude in Deutschland gehören. Dies wird entweder über den Energieausweis (Klasse H) oder über das Baujahr (1957 oder älter und mindestens 3/4 der Außenwände im unsanierten Zustand) ermittelt.
Grundsätzlich kann man sagen, dass man ein Effizienzhaus entweder durch eine Kernsanierung eines alten Hauses, oder durch einzelne Sanierungsschritte erreicht, wenn das Gebäude noch nicht zu alt ist und bereits eine gewisse Dämmqualität besitzt.
Weitere Informationen und den tagesaktuellen Zinssatz findet hier man auf der Seite der KfW.
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